Nur mit blauem Kennzeichen!
Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder klassisch blau. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtver-sicherungsgesetz. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle, etc... - Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie! |
|
Rauchmelder sind Lebensretter
Jährlich kommen bis zu 500 Menschen durch Wohnungsbrände ums Leben. Vor allem nachts sind Brände besonders gefährlich. Tödliche Rauchgase werden im Schlaf nicht wahrgenommen. Die Opfer werden bewusstlos und ersticken.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt auch im Schlaf vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alamieren.
Fragen und Antworten zur Rauchmeldepflicht sowie umfangreiche Informationen:
www.rauchmelder-lebensretter.de
http://www.gdv.de/2016/01/freitag-der-13-tag-des-rauchmelders/
Pedelecs & E-Bike
Was ist was? Auch schnelle Pedelecs (sog. S-Pedelecs), deren Tretunterstützung erst bei 45 km/h abschaltet, müssen entsprechend der europäischen Richtlinien eine Typenprüfung aufweisen. |
Krank im Ausland
Urlaubszeit - die schönste Zeit im Jahr! |
Schon betrieblich krankenversichert?
Ist Ihre Belegschaft auch schon betrieblich krankenversichert? |