Immer mehr Hobbypiloten begeistern sich für Multicopter. Was viele nicht wissen: Für Drohnen gilt eine Versicherungspflicht. Und meistens reicht die normale Haftpflichtversicherung nicht aus.
Was vielen Technikbegeisterten jedoch nicht bewusst ist: Für mögliche Schäden ist der Drohnenpilot verantwortlich – und damit auch haftbar. Wer mit seiner Drohne versehentlich eine Scheibe beim Nachbarn einfliegt, wird das noch finanziell verschmerzen können. Anders sieht es aus, wenn der Quadcopter wegen des leeren Akkus auf die Straße stürzt und einen Unfall verursacht.
Weitere Informationen: Flyer vom bmvi hier
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