Vorsorgen ist keine Frage des Alters
Bereits mit der Vollendung des 18. Lebensjahres wird vom Gesetzgeber persönliche Eigenverantwortung erwartet. Fehlt es an persönlicher Selbstbestimmung, so übernimmt der Staat die "Fürsorge" nach seinem Regelwerk.
Mitglieder einer modernen Gesellschaft benötigen deshalb zukunftgerichtete Vorkehrungen. Deshalb ist Generationenberatung für unser Verständnis situationsbezogen, stets vorausschauend und Generationen übergreifend.
Unsere "Generationenberatung" bietet Orientierung, Struktur und Lösungen zu den Themen:
- Patientenverfügung
- Vorsorge- und Betreuungsvollmacht
- Eltern- und Kindesunterhalt
- Ausgliederung von finanziellen Folgen im Pflegefall
- Testamente, Vermächtnis
- Vererben und Verschenken
- Erbfolge und finanzielle Belastung von Pflichtteilsansprüche
Sie haben Fragen oder wünschen ein persönliches Gespräch? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!