Auf den Straße Eis und Schnee...
Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss ihm der Arbeitgeber den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von einer Schuldfrage.
Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeits-gerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen.
Wintersport - Versicherungspflicht in Italien
Spass auf Skipisten in Italien und Südtirol nur mit Haftpflichtversicherung
Wer ab 2022 in Italien Skifahren will, muss Haftpflichtschutz nachweisen können! Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Auf Anforderung erstellen die Haftpflichtversicherer eine Versicherungsbestätigung aus. Die mitversicherten Personen sollten namentlich genannt werden. |
Warum Hobbypiloten ihre Drohne versichern müssen
Immer mehr Hobbypiloten begeistern sich für Was vielen Technikbegeisterten jedoch nicht |
Firmenfest – öffentlich oder nicht?
Bei Veranstaltungen – speziell, wenn eine Firma als Ausrichter auftritt – stellt sich immer die Frage, handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung oder nicht? Die Grenzen können dabei recht fließend sein. Ein Sommerfest für die Belegschaft ist sicherlich eine geschlossene Veranstaltung – aber was, wenn auch die Partner und Familien der Mitarbeiter geladen sind? Oder auch Geschäftspartner? Recht schnell kommt man in einen Bereich, den Ihre Betriebshaftpflichtversicherung nicht mehr decken wird. Dann ist der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung in der Regel unumgänglich. |
Über eine solche lassen sich auch Sonderrisiken, die auf der Veranstaltung geboten sind, meist rechteinfach mit absichern. Das kann z. B. eine Hüpfburg für Kinder sein, aber auch ein Feuerwerk, das inden Abendstunden gezündet wird. Sehr gerne prüfen wir für Sie, wie Ihre Firmenveranstaltung korrekt abzusichern ist, damit Ihnen keine bösen Überraschungen drohen. Auch für die Absicherung von gemieteter Bühnentechnik (z. B. PA, Lasershow...), Zelten und ähnlichem finden wir gerne eine Absicherungsmöglichkeit für Sie.
Da es sich hier um nicht ganz alltäglichen Schutz handelt, möchten wir Sie bitten, uns mit einem ausreichenden Vorlauf zu informieren, damit wir in gewohnt solider und zuverlässiger Art und Weise für Sie tätig werden können. Gerne lassen wir Ihnen vorab auch Informationen zu den Absicherungsmöglichkeiten für Veranstalter zukommen. Wir möchten, dass Sie optimal informiert sind und helfen gerne! |