Ab 01.03.2023 - nur mit schwarzem Kennzeichen!
Traditionell beginnt im März wieder die Saison der Mofas, Mopeds und sonstiger Kleinkrafträder, die mit Versicherungskennzeichen bewegt werden dürfen. Die Schrift des diesjährigen Kennzeichens ist mal wieder SCHWARZ. Wer mit einem abgelaufenen Kennzeichen unterwegs ist, genießt nicht nur keinen Versicherungsschutz, er verstößt damit gleichzeitig auch gegen das Pflichtver-sicherungsgesetz. Beachten Sie bitte auch, dass nicht nur Kleinkrafträder, sondern auch andere Fahrzeuge, die schneller als 6 km/h fahren und auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt werden, versicherungspflichtig sind! Darunter fallen ggf. auch eBikes, Quads, Buggys, Krankenfahrstühle, etc... - Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht sicher sind, prüfen wir das gerne für Sie! |
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